Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3788
OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93 (https://dejure.org/1993,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1993 - 1 WF 157/93 (https://dejure.org/1993,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1993 - 1 WF 157/93 (https://dejure.org/1993,3788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    »Wird nachehelicher Unterhalt nicht kostengünstig im Ehesheidungsverbund eingeklagt, sondern isoliert nach der Scheidung, so ist die Prozeßkostenhilfe dafür nicht wegen Mutwilligkeit zu verweigern, weil der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats: FamRZ 1993, 1217 = OLG-Report Düsseldorf 1993, 169).«.
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02

    Prozesskostenhilfe bei teilweiser Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des

    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).

    "Ob eine dahingehende Beschränkung der Bewilligung bereits in der Grundentscheidung zum Ausdruck kommen muss - wie das Amtsgericht angenommen hat - oder der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f.), ist eine nachrangige Frage.

  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Denn wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 28.8.1997 zu WF 115/97, FamRZ 1998, 1179 ; Beschluss vom 4.3.1998 zu WF 178/97; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 245 ; OLG Hamm; 12. Senat für Familiensachen, OLG Rp Hamm 1996, 180; OLG Hamm, 4. Familiensenat, FamRZ 1992, 452 ; OLG Hamm, 7. Familiensenat, FamRZ 1992, 576 ff mit weiteren Nachweisen OLG München, OLG Rp München 1995, 212 f.; grundsätzlich auch, aber bloß hinsichtlich der konkreten Mehrkosten OLG Frankfurt, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1997, 1411 OLG Köln, FamRZ 1994, 314 f.; z.T. oder insgesamt abweichender Auffassung: OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, FamRZ 1994, 635, 636; (Mehrkosten seien im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen) OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 f.; OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1178 ; OLG Bremen, FamRZ 1998, 245 f.; OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 1997, 78 ff.; OLG Sachsen Anhalt, FamRZ 1996, 752 ).

    Die Meinung, Mehrkosten einer isolierten Klage seien nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe erst im Festsetzungsverfahren nach § 128 BRAGO vom Urkundsbeamten zu berücksichtigen (so: OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, FamRZ 1994, 635, 636), verlagert ohne hinreichende gesetzliche Grundlage die dem Richter vorbehaltene Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzung n des § 114 ZPO .

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00

    PKH für Folgesache außerhalb des Ehescheidungsverbunds

    Er steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung nachehelichen Unterhalts außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f. - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - ; im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25 FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).

    Ob eine dahingehende Beschränkung der Bewilligung bereits in der Grundentscheidung zum Ausdruck kommen muß - wie das Amtsgericht angenommen hat - oder der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f.), ist eine nachrangige Frage.

  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 92/02

    Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Klageerhebung

    Darüber hinaus verlagert die Meinung, Mehrkosten einer isolierten Klage seien nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe erst im Festsetzungsverfahren nach § 128 BRAGO zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 635, 636) die dem Richter vorbehaltene Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO ohne hinreichende gesetzliche Grundlage auf den Urkundsbeamten.
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Darüber hinaus verlagert die Meinung, Mehrkosten einer isolierten Klage seien nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe erst im Festsetzungsverfahren nach § 128 BRAGO zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 635, 636) die dem Richter vorbehaltene Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO ohne hinreichende gesetzliche Grundlage auf den Urkundsbeamten.
  • OLG Dresden, 25.11.1998 - 20 WF 519/98

    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Geltendmachung des Zugewinns erst nach Beendigung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht